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Optionsgeschäfte an der Börse

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Fotograf © Wolfgang Hildebrand

Wertpapiere müssen nicht immer an der Börse gehandelt werden

Traditionell ist die Börse ein Handelsplatz für standardisierte Produkte wie Aktien und Anleihen, aber auch für Waren und Rohstoffe oder Aktien-, Zins-, Währungs- oder Indexoptionen. Die Börse unterliegt strenger staatlicher Aufsicht, um jedwede Marktmanipulationen zu verhindern. Sie war ursprünglich eine Präsenzbörse, d. h. beide Handelspartner mussten im Börsensaal anwesend sein. Privatanleger konnten Geschäfte nicht direkt tätigen, sondern mussten sich an Banken und Wertpapierhändler wenden. Diese wickelten das Geschäft dann ab, wenn sie die entsprechende Börsenzulassung hatten. Im anderen Falle beauftragten sie spezialisierte Börsenmakler mit der Abwicklung. Von jedem an der Börse abgewickelten Geschäft erhält die Börse eine umsatzabhängige Gebühr. Aus diesen Einnahmen finanziert sie sich.

So geht es zu an der Börse

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Fotograf © ScottSaav

Die Boerse ist im weitesten Sinne eine Handelseinrichtung, an der mit allen möglichen Dingen gehandelt wird. Verkäufe und Käufe finden täglich am laufenden Band statt. Gehandelt wird an der Boerse beispielsweise mit Waren jeglicher Art, aber auch mit Wertpapieren oder Devisen. Eine Ware, die an der Boerse besondere Beachtung findet und deren Handel über die Boerse betrieben wird, sind vor allen Dingen alle möglichen Metalle und sonstige Rohstoffe.

Der Index an der Börse

Derzeit gibt es auf dem internationalen Börsenparkett knapp zwanzig solcher Gruppen von Aktien Indizes. Im Bereich der Wertpapiere der deutschen Unternehmen fasst der DAX mit seinen verschiedenen Untergruppen die wichtigsten Indizes zusammen. Die Abkürzung ist von “Deutscher Aktienindex” abgeleitet. Um in den DAX aufgenommen zu werden, muss das Unternehmen einige Voraussetzungen erfüllen, die unter anderem im Prime Standard seit 2003 festgeschrieben sind.

Alte Kurse können sinnvoll genutzt werden

Aktien sind Wertpapiere, die von einer Aktiengesellschaft zur Erhöhung ihres Kapitalbestandes ausgegeben werden. Es handelt sich also darum, dass eine Kapitalgesellschaft Anteile an Käufer von Aktien veräußert. Die Gründung von Aktiengesellschaften war bis in das 19. Jahrhundert ein Akt, der nur von Seiten des Staates möglich war, also ein hoheitlicher Akt. Mit der Ausweitung dieser Unternehmensform schuf man rechtliche Regelungen, die beim Gang an die Börse einzuhalten waren. Zunächst war aber immer noch die staatliche Zustimmung nötig, man brauchte demgemäß eine Konzession. Wenn heute alle rechtlichen Regelungen beachtet worden sind, kann ein Unternehmen ohne staatliches Zutun an die Börse gehen.